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LAG Hessen, 18.10.2000 - 1 Sa 1268/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages ; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Zweck einer tarifvertraglichen Bestimmung; Bemessungsgrundlage der Entgeltfortzahlung; Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips im Bereich der Entgeltfortzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2000 - 8 Ca 1673/00
- LAG Hessen, 18.10.2000 - 1 Sa 1268/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
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- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23
Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an …
Sinn und Zweck der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen darin, den erkrankten und arbeitsunfähigen Arbeitnehmer wirtschaftlich so zu stellen wie den gesunden, der im fraglichen Zeitraum tatsächlich gearbeitet hat; dadurch soll der Arbeitnehmer wirtschaftlich abgesichert werden, und sein bisheriger, aus der Berufstätigkeit herrührender Lebensstandard soll zumindest in den ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit nicht beeinträchtigt werden (vgl. LAG Hamm…, Urteil vom 22. Februar 2000 - 11 Sa 920/99 -, juris Rn. 24; HessLAG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 1 Sa 1268/00 -, juris Rn. 44).